Mir ist aufgefallen, dass in einem Mahnverfahren trotz beigefügtem Rechnungsbeleg mit QR-Code der QR-Code zusätzlich im Mahnungsformular eingeblendet werden muss, damit dieser überhaupt mitgedruckt wird.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der QR-Code nicht direkt aus der Kopftabelle gelesen werden könnte.
Über das Feld „QR-Rechnungsnummer“ bzw. die Rechnungsnummer im Kopf sollte es grundsätzlich möglich sein, den QR-Code eindeutig zuzuordnen, ohne dass dieser zwingend im Mahnungsformular eingeblendet werden muss.